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ALTERSVORSORGE ÜBER GENERATIONEN

ILLUSTRATION: SABRINA MÜLLER

HAMBURGER WIRTSCHAFT 12 / 16 

IM FOKUS

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Knapp die Hälfte seiner Angestellten

nutzt das Angebot. Die Motive derjeni-

gen, die nicht dabei sind, unterscheiden

sich oft nach dem Alter. „Ältere sagen häu-

fig, es lohne sich für sie nicht mehr“, so

Henne. „Und die Jüngeren verdrängen das

Thema eher.“ Die mit einer Betriebsren-

te verbundenen Formalitäten übernimmt

meist der Arbeitgeber, sodass die Arbeit-

nehmer sich aus ihrer Sicht ein Stück we­

niger kümmern müssen.

Zu den derzeit diskutierten Maßnah-

men, um bei der Verbreitung der Betriebs-

rente neue Impulse zu setzen, gehört das

Opting-out-Modell. „Bisher läuft die be-

triebliche Altersversorgung eher nach dem

Prinzip des Opting-in. Die Arbeitnehmer

müssen sich in der Regel aktiv für die be-

triebliche Altersversorgung entscheiden

und ihren Arbeitgeber darauf anspre-

chen“, erklärt Prof. Dietmar Wellisch vom

Institut für betriebliche Altersversorgung

und  Steuern der Universität Hamburg.

Es gibt allerdings Erhebungen, dass

die Beteiligung von Arbeitnehmern an

der betrieblichen Altersversorgung immer

Lena Färber / Petra Schreiber

lena.faerber@hk24.de

Telefon 36138-789

dort besonders hoch ist, wo sie automa-

tisch in die Entgeltumwandlung einbezo-

gen werden. Die Grundidee beim Opting-

out ist es daher, einen Automatismus zu

schaffen: Der Arbeitnehmer wird automa-

tisch in ein System der betrieblichen Al­

tersversorgung aufgenommen, sobald er

den Arbeitsvertrag unterschreibt. Möchte

er das nicht, muss er aktiv widersprechen

und die Vorsorge sozusagen „abwählen“.

Trotz positiver Verbreitungserfahrungen

in anderen Ländern scheint die Bundes­

regierung aber eher nicht auf dieses Kon-

zept  zu  setzen.

Eine weitere Möglichkeit, um die Ver-

breitung der betrieblichen Altersversor-

gung zu fördern, ist das Sozialpartnermo-

dell. „Bei den Überlegungen zum Sozial-

partnermodell geht es um eine Enthaftung

des Arbeitgebers im kollektiven Rahmen“,

betont Wellisch. Gewerkschaften und Ar-

beitgeberverbände könnten wie auch im-

mer geartete gemeinsame Einrichtungen

der betrieblichen Altersversorgung grün-

den, die für die eingezahlten Beiträge eine

Mindestversorgung  garantieren.

Anders als bei einer klassischen Be-

triebsrente, bei der der Arbeitgeber für die

Werthaltigkeit seiner dem Arbeitnehmer

gegenüber gemachten Zusage hafte, ginge

die Haftung für künftige Leistungen dann

vom Arbeitgeber auf die neue Einrichtung

über. Diskutiert wird zudem eine spezielle

steuerliche Förderung von Arbeitgeberzu-

schüssen für die betriebliche Altersversor-

gung, vor allem von Niedrigverdienern. Ein

derartiges Zuschussmodell nach Art der

Riester-Rente könnte entsprechende Frei-

beträge bei der Grundsicherung  schaffen.

An Vorschlägen, die betriebliche Al-

tersversorgung zu fördern, fehlt es also

nicht. Die Politik ist gefordert, für verläss­

liche Rahmenbedingungen und eine mög-

lichst unbürokratische Umsetzung zu sor-

gen. Arbeitgeber und -nehmer sollten sich

gemeinsam ebenfalls intensiv damit be­

fassen. Denn das Thema ist zu wichtig,

um  es  auf morgen  zu  verschieben.