ALTERSVORSORGE ÜBER GENERATIONEN
ILLUSTRATION: SABRINA MÜLLER
HAMBURGER WIRTSCHAFT 12 / 16
IM FOKUS
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Knapp die Hälfte seiner Angestellten
nutzt das Angebot. Die Motive derjeni-
gen, die nicht dabei sind, unterscheiden
sich oft nach dem Alter. „Ältere sagen häu-
fig, es lohne sich für sie nicht mehr“, so
Henne. „Und die Jüngeren verdrängen das
Thema eher.“ Die mit einer Betriebsren-
te verbundenen Formalitäten übernimmt
meist der Arbeitgeber, sodass die Arbeit-
nehmer sich aus ihrer Sicht ein Stück we
niger kümmern müssen.
Zu den derzeit diskutierten Maßnah-
men, um bei der Verbreitung der Betriebs-
rente neue Impulse zu setzen, gehört das
Opting-out-Modell. „Bisher läuft die be-
triebliche Altersversorgung eher nach dem
Prinzip des Opting-in. Die Arbeitnehmer
müssen sich in der Regel aktiv für die be-
triebliche Altersversorgung entscheiden
und ihren Arbeitgeber darauf anspre-
chen“, erklärt Prof. Dietmar Wellisch vom
Institut für betriebliche Altersversorgung
und Steuern der Universität Hamburg.
Es gibt allerdings Erhebungen, dass
die Beteiligung von Arbeitnehmern an
der betrieblichen Altersversorgung immer
Lena Färber / Petra Schreiber
lena.faerber@hk24.deTelefon 36138-789
dort besonders hoch ist, wo sie automa-
tisch in die Entgeltumwandlung einbezo-
gen werden. Die Grundidee beim Opting-
out ist es daher, einen Automatismus zu
schaffen: Der Arbeitnehmer wird automa-
tisch in ein System der betrieblichen Al
tersversorgung aufgenommen, sobald er
den Arbeitsvertrag unterschreibt. Möchte
er das nicht, muss er aktiv widersprechen
und die Vorsorge sozusagen „abwählen“.
Trotz positiver Verbreitungserfahrungen
in anderen Ländern scheint die Bundes
regierung aber eher nicht auf dieses Kon-
zept zu setzen.
Eine weitere Möglichkeit, um die Ver-
breitung der betrieblichen Altersversor-
gung zu fördern, ist das Sozialpartnermo-
dell. „Bei den Überlegungen zum Sozial-
partnermodell geht es um eine Enthaftung
des Arbeitgebers im kollektiven Rahmen“,
betont Wellisch. Gewerkschaften und Ar-
beitgeberverbände könnten wie auch im-
mer geartete gemeinsame Einrichtungen
der betrieblichen Altersversorgung grün-
den, die für die eingezahlten Beiträge eine
Mindestversorgung garantieren.
Anders als bei einer klassischen Be-
triebsrente, bei der der Arbeitgeber für die
Werthaltigkeit seiner dem Arbeitnehmer
gegenüber gemachten Zusage hafte, ginge
die Haftung für künftige Leistungen dann
vom Arbeitgeber auf die neue Einrichtung
über. Diskutiert wird zudem eine spezielle
steuerliche Förderung von Arbeitgeberzu-
schüssen für die betriebliche Altersversor-
gung, vor allem von Niedrigverdienern. Ein
derartiges Zuschussmodell nach Art der
Riester-Rente könnte entsprechende Frei-
beträge bei der Grundsicherung schaffen.
An Vorschlägen, die betriebliche Al-
tersversorgung zu fördern, fehlt es also
nicht. Die Politik ist gefordert, für verläss
liche Rahmenbedingungen und eine mög-
lichst unbürokratische Umsetzung zu sor-
gen. Arbeitgeber und -nehmer sollten sich
gemeinsam ebenfalls intensiv damit be
fassen. Denn das Thema ist zu wichtig,
um es auf morgen zu verschieben.