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wirtschaft
01/2016
Foto [M]: Style-Photography/Fotolia.com; Thinkstock
Wohnimmobilienkredite
Neue
Regeln für
Darlehensvermittler
Im März tritt für die Vermittler von Immobiliardarlehen ein
neues Gesetz in Kraft. Sie müssen nun ihre Sachkunde
und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
M
it Inkrafttreten des Gesetzes zur Um-
setzung der EU-Richtlinie über Wohn-
immobilienkreditverträge für Verbraucher
soll der Paragraf 34i zu den Immobiliardar-
lehensvermittlern in die Gewerbeordnung
eingefügt werden. Diese Änderungen müssen
bis zum 21. März in deutsches Recht über-
führt sein. Immobiliardarlehensvermittler be-
nötigen dann eine Erlaubnis und müssen sich
in das bereits für Versicherungsvermittler
und -berater, Finanzanlagenvermittler sowie
Honorar-Finanzanlagenberater bestehende
Register nach Paragraf 11a Gewerbeordnung
eintragen lassen.
Wer zu Immobiliardarlehen lediglich ge-
gen Honorar beraten möchte, benötigt eben-
falls eine Erlaubnis nach Paragraf 34i Ge-
werbeordnung. Ein gesonderter Paragraf ist
in der Gewerbeordnung, anders als für den
Versicherungsberater und den Honorar-Fi-
nanzanlagenberater, nicht vorgesehen. Da-
rüber hinaus gelten spezielle Berufspflichten,
die in der Immobiliardarlehensverordnung
(ImmVermV) geregelt werden sollen. Diese
liegt bisher aber nur im Entwurf vor.
Bei den sogenannten Immobiliar-Ver-
braucherdarlehensverträgen handelt es sich
um entgeltliche Verträge zwischen einem
Unternehmer als Darlehensgeber und einem
Verbraucher als Darlehensnehmer, die durch
ein Grundpfandrecht oder eine Reallast be-
sichert sind.
Zur Ausgestaltung der Sachkundeprüfung
undder obligatorischenBerufshaftpflichtver-
sicherung enthalten die Paragrafen 11a und
34i der Gewerbeordnung keine Vorschrif-
ten. Diese werden – wie auch das Verfah-
ren zur Registrierung und die speziellen
Berufspflichten – in der ImmVermV näher
bestimmt.
Die Registerführung und Abnahme von
Sachkundeprüfungen fällt bundesweit in
die Zuständigkeit der Industrie- und Han-
delskammern. Die für die Erlaubniserteilung
zuständigen Stellen werden von den Bundes-