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Ex t r a - Jou r na l :

Pe r sona lmanagemen t , Aus - und We i t e r b i l dung

Henrike Werner

henrike.werner@hk24.de

Telefon 36138-407

hamburger

wirtschaft

01/2016

Internet

Weitere Informationen zum Schlichtungs-

ausschuss für Streitigkeiten aus Berufs-

ausbildungsverhältnissen finden Sie unter

www.hk24.de

, Dokument-Nr. 13537

mit den Parteien um eine schnelle, unbüro-

kratische und dennoch tragfähige Lösung der

Probleme.

Gelingt das, kommt es zum Abschluss eines

Vergleichs, der für die Beteiligten mit dem

Moment der Unterzeichnung bindend ist. Da-

rin kann vom Fortbestehen des Ausbildungs-

verhältnisses in Verbindung mit zukünftigen

Verhaltensregeln für den Auszubildenden bis

hin zu einer einvernehmlichen Trennung im

Rahmen des rechtlich Möglichen alles gere-

gelt werden, was die Parteien für notwendig

erachten.

Ein zeitaufwendiger, nervenaufreibender

Gang vor das Arbeitsgericht wird so vermie-

den. Jede erfolgreiche Schlichtungsverhand-

lung schont damit die Ressourcen der Justiz

enorm. Die Erfahrung

zeigt, dass es beson-

ders der rechtlichen

Treffsicherheit, den Per-

sönlichkeiten und dem

Engagement der ehren-

amtlichen Schlichter zu verdanken ist, dass die

Schlichtungsergebnisse eine hohe Akzeptanz

erfahren.

Scheitern die Bemühungen der erfahrenen

Schlichter dennoch einmal, wird nach einer

Beratung des Ausschusses eine Entscheidung

verkündet, die allein aufgrund der bestehen-

den Rechtslage getroffen wurde. Sie wird den

Parteien vor Ort erläutert. Diese können dann

entscheiden, ob sie sie akzeptieren oder ge-

gebenenfalls den Weg zum Arbeitsgericht

beschreiten. Das gilt auch für die seltensten

Fälle, in denen sich die Schlichter unterein-

ander nicht auf einen Spruch verständigen

können. Hier ist der Weg zum Arbeitsgericht

unmittelbar frei.

Ein Schlichtungsverfahren ist damit ein

effektives und kostengünstiges Verfahren zur

Beilegung von Streitigkeiten zwischen Azubis

und Ausbildungsbetrieben. Es dient nicht al-

lein den Interessen des Azubis, sondern bietet

dem betroffenen Unternehmen ohne umfang-

reichen Schriftwechsel eine Möglichkeit zur

diskreten, nicht öffentlichen Lösung arbeits-

rechtlicher Streitigkeiten.

Die Schlichter bemühen sich um

eine schnelle, unbürokratische

und dennoch tragfähige Lösung

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A

nfangs ist alles gut. Der neue Auszubilden-

de ist motiviert und engagiert und zeigt

Begeisterung für seine Arbeit. Doch leider

läuft es nicht immer so rund. Im Verlauf der

Ausbildung können Probleme auftreten – sei-

en es regelmäßige Unpünktlichkeit, unent-

schuldigte Fehlzeiten in der Berufsschule oder

fehlende Krankmeldungen. Wenn auch persön-

liche Gespräche dann nicht zur Besserung des

Verhaltens führen, kann es zu Abmahnungen

und schließlich zur außerordentlichen Kündi-

gung kommen.

Das ist die typische Ausgangslage für ein

Schlichtungsverfahren vor dem Ausschuss

zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen

Ausbildenden und Auszubildenden. In durch-

schnittlich sechs Verhandlungen im Monat

bemühen sich ehren-

amtlich tätige Schlich-

ter darum, eine Lösung

für Konflikte zwischen

Azubis und Betrieben

zu finden.

In diesen Verhandlungen geht es um Über-

stunden, unangemessenes Verhalten, die ord-

nungsgemäße Ausbildung, Fehlzeiten, Leis-

tungsverweigerung und immer wieder um

fristlose Kündigungen. Denn vor dem Gang

zum Arbeitsgericht muss der Schlichtungs-

ausschuss der Handelskammer eingeschaltet

werden. Verfahrenskosten entstehen hierfür

nicht; die Vertretung durch einen Rechtsan-

walt ist ebenso nicht notwendig.

Der Schlichtungsausschuss ist für Streitig-

keiten im Rahmen aller bei der Handelskam-

mer eingetragenen Ausbildungsverhältnisse

zuständig – egal, um welchen Beruf es sich

dabei handelt. Er setzt sich zusammen aus je

einem Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertre-

ter, die bei ihrer Tätigkeit durch einen beraten-

den, neutralen Juristen der Handelskammer

unterstützt werden.

Die derzeit 41 ehrenamtlichen Schlichter

entstammen Mitgliedsunternehmen, Berufs-

schulen sowie Gewerkschaften. Größtenteils

sind sie auch Mitglieder des Berufsbildungs-

ausschusses der Handelskammer und in ihrem

beruflichen Alltag oft selbst mit der Ausbil-

dung befasst. Diese Praxisnähe ist für eine

erfolgreiche Vermittlung zwischen den Par-

teien unerlässlich. Schließlich sind nicht allein

rechtliche Probleme zu überwinden, denn oft

kochen die Emotionen auf beiden Seiten. Es ist

also Feingefühl gefragt, um eine gemeinsame

Gesprächsebene zu finden.

Die Schlichtungsverhandlungen finden da-

her auf „neutralem Boden“ in den Räumen der

Handelskammer statt. Beide Seiten erhalten

dabei die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge zu

schildern. Der Ausschuss bemüht sich sodann