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hamburger
wirtschaft
01/2016
HK
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24.08.15 14:23
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monatlich (71. Jahrgang), verbreitete Auflage
2. Quartal 2015: 60950 Exemplare
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Illustration: Daniela Kirchlechner
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen der Lese-
freundlichkeit bei geschlechtsneutral verwendeten Begriffen
auf die zusätzliche Nennung weiblicher Formen verzichten.
Wenn zum Beispiel von Mitarbeitern die Rede ist, sind
selbstverständlich stets auch die Mitarbeiterinnen gemeint.
2.Platz beim bundesweiten Ranking der IHK-Zeitschriften
www.facebook.de/hamburger.wirtschaftDas Plenum der Handelskammer Hamburg hat
am 11. Dezember 2015 gemäß den §§ 3 und 4
des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des
Rechts der Industrie- und Handelskammern
(IHKG) in der im Bundesgesetzblatt Teil III,
Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten
bereinigten Fassung, das durch Artikel 254
der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBI.
I S. 1474) geändert worden ist, folgende
Änderung der Wirtschaftssatzung für das
Geschäftsjahr 2015 beschlossen:
Der am 03. September 2015 beschlossene
1. Nachtragswirtschaftsplan 2015 wird
geändert und wie folgt neu festgestellt:
1. im Erfolgsplan
mit der Summe der Erträge in Höhe von
50.401.000 Euro (vorher 53.638.000 Euro)
mit der Summe der
Aufwendungen in Höhe von
59.434.000 Euro (vorher 53.903.000 Euro)
mit dem Saldo der
Rücklagenveränderung in Höhe von
-8.553.275 Euro (vorher -1.155.000 Euro)
2. im Finanzplan
mit der Summe der
Investitionseinzahlungen in Höhe von
0 Euro (vorher 0 Euro)
mit der Summe der
Investitionsauszahlungen in Höhe von
5.982.000 Euro (vorher 1.982.000 Euro)
mit der Summe der
Einzahlungen in Höhe von
1.051.000 Euro (vorher 0 Euro)
mit der Summe der
Auszahlungen in Höhe von
5.982.000 Euro (vorher 3.500.000 Euro)
3. Bewirtschaftungsvermerke
•
Personalaufwendungen und alle übrigen
Aufwendungen sind insgesamt gegenseitig
deckungsfähig.
•
Alle im Finanzplan ausgewiesenen Investi
tionen in das Anlagevermögen sind gegen-
seitig deckungsfähig.
•
Die Erträge aus den gemäß Vermögens
verwaltungsvertrag extern verwalteten
Finanzanlagen können dem Finanzanlage
vermögen zugeführt werden, ohne dass
es dazu einer weiteren Beschlussfassung
bedarf.
Hamburg, 11. Dezember 2015
Fritz Horst Melsheimer
Präses
Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz
Hauptgeschäftsführer
Zweiter Nachtrag zur Wirtschaftssatzung der
Handelskammer Hamburg für das Geschäftsjahr 2015
sowie
Dr.-Ing. Ulrich Häp
als Sachverständiger
für Flugplätze.
Dr. rer. nat. Winfried Entenmann
wurde als
Sachverständiger für Gefährdungsabschätzung
für den Wirkungspfad Boden–Gewässer (Sach-
gebiet 2) wiederbestellt und wiederanerkannt.
Neue Mitglieder des VEEK e. V.
Leonhard Gärtner
Alexander Pickshaus,
Prokurist bei der
EOS Health Honorarmanagement Aktien
gesellschaft
Stefan Hammersen,
Geschäftsführer der
Hans John Versicherungsmakler GmbH
Stefan Lohmann
Sachverständige
Folgende Sachverständige wurden öffentlich
bestellt und vereidigt:
Dipl.-Ing. Nils Kistner
als Sachverständiger
für Schäden an Gebäuden
sowie
Dr. Susanne Schäffler-Gerken
als
Sachverständige für Chinesische Keramik /
Porzellan.
Folgende Sachverständige, deren öffentliche
Bestellung und Vereidigung abgelaufen war,
wurden wiederbestellt:
Dipl.-Ing. (TU) Gerhard Decker
als Sach
verständiger für Bewertung von bebauten
und unbebauten Grundstücken